Nun habe ich selbst ein Problem mit dieser Behörde. Ich bin vom Beruf Sicherheitsmitarbeiter, arbeite zusätzlich mit der Ausbildung aus der Freiwilligen Feuerwehr beruflich im Brandsicherheitswachdienst und bin zu dem Schöffe am Jugendgericht. Durch Dauernachtschichten im Sicherheitsdienst habe ich Schlafstörungen gehabt. Damit ich aber weiterhin im Sicherheitsdienst tätig sein kann, brauche ich eine Fortbildung, um in den Tagesdienst wechseln zu können. Jedoch macht mir das Amt dabei Probleme. Am xx.xx.2014 beschwerte ich mich beim Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales in xx. Da ich nicht weiß, wie lange die brauchen, bitte ich um Ihre Mithilfe. Beigefügt ist ein Schreiben, das ich dem Mitarbeiter vom Ministerium geschickt habe. Ich habe dem Mitarbeiter zwei E-Mails geschrieben, daher habe ich beide E-Mails unterteilt aufgelistet.
Am xx.xx.2014 erhielt ich ein Schreiben vom Ministerium aus xx, in dem man mir mitteilte, dass man sich darum kümmere. Vor und nach dem Einstufungstest telefonierte ich viel mit Sozialverbänden und Juristen, aber auch mit Fachjuristen, die in der notwenigen Fortbildung unterrichten. Alle haben die Vorgangsweise vom Amt und den Einstufungstest kritisiert, da dieser Test nicht dachbezogen war. Bei der „Unabhängigen Patientenberatung Deutschland“, hat man mir den Tipp gegeben, dass ich mir vom Facharzt ein neues Attest ausstellen lassen solle, welches aussagt, dass der Facharzt keine Bedenken hat, dass ich im Sicherheitsdienst arbeiten kann. Im jetzigen Attest steht nur, dass ich in Tätigkeiten vermittelt werden sollte, in denen man nicht in Nachtschichten arbeiten muss.
Zu den Einstufungstests kann ich noch folgendes sagen:
Vom letzten Test habe ich bisher noch keine Unterlagen bekommen. Diese werde ich beim nächsten Gespräch anfordern sowie einen Zustimmungs- oder Ablehnungsbescheid.
In dem Gutachten von September 20xx steht, dass ich Depressionen hatte. Dies stimmt nicht. Ich hatte ein Burnout. Das sind zwei verschiede Krankheiten. Ebenso stimmt nicht, dass ich eine Qualifikation zum Sicherheitsmitarbeiter machen möchte, sondern eine Weiterqualifikation, damit ich dem Arbeitsmarkt besser zur Verfügung stehen kann. Zudem war ich ja zu diesem Zeitpunkt bereits Sicherheitsmitarbeiter. Auch stellt der Psychologe es falsch da, dass ich langfristig eine Arbeit bei der Berufsfeuerwehr anstrebe. Ich habe ihm nur mitgeteilt, dass ich mich dort früher mal beworben hatte. Der Psychologe meinte auch, dass ich nicht gerade klug sei. Hierbei beziehe ich mich auf die Aussage des Gutachtens und des Schreibens an das Ministerium. Ich sagte ihm, dass man mit solchen Tests nicht sagen kann, ob man für irgendwas geeignet ist und schon gar nicht für den Sicherheitsdienst.
Am xx.xx.2014 war ich nun wieder bei einem solchem Test. In einem Vorgespräch habe ich dem Psychologen mitgeteilt, dass ich diesen Test nicht im Bezug auf den Sicherheitsdienst mache, weil dieser Test nichts aussagt. Im Gespräch nach dem Test hat der Psychologe den Test trotz meiner Untersagung dieses bei der Beurteilung für den Sicherheitsdienst mit einbezogen. Ich teilte ihm auch mit, dass ich mich schon vorher mit Juristen und Politiker drüber unterhalten habe, dass dies rechtlich angezweifelt werden darf. Vor und nach dem Test telefonierte ich, auch ohne meinen Namen zu nennen, mit verschiedenen Jobcentern, Arge-Stellen und mit der BA. Alle meinten, dass es typisch für Ämter sei, dass man Arbeitslosen Steine in den Weg legt, nur um nichts bezahlen zu müssen. Auch meinte der Psychologe, ich könnte mich ja bei einem Sicherheitsunternehmen für eine Ausbildung bewerben. Da sieht man, dass solche Menschen keine Ahnung haben. In der Ausbildung zur Fachkraft und Sicherheit gehören Nachdienste ebenso dazu.
In dem Gutachten meinte er auch, er könne es nicht verstehen, warum ich einen Realabschluss habe und der Test so schlecht ausfiele. Ganz klar! Dieser Test lässt eher einen Menschen verdummen. Normal sollte es sein, bevor ein Test stattfindet, man erst ein Gespräch führt, bei dem die persönlichen Stärken und Schwächen zusammengefasst werden und dieses dann im Test berücksichtig wird. An beiden Terminen war dies nicht der Fall gewesen. Das ganze Gutachten ist fehlerhaft.
Im bisherigen Verlauf habe ich auch den Bundestagsabgeordneten xx aus xx angeschrieben und hoffe auf deren Unterstützung. Sollte hierbei mit dem Amt keine Lösung gefunden werden, so werde ich natürlich vor das Sozialgericht ziehen. Ebenso werde ich dann vor das Verwaltungsgericht ziehen und dort prüfen, inwiefern das Amt sich fahrlässig verhalten hat. Sollte dies der Fall sein, so werde ich dann prüfen lassen, inwiefern die Mitarbeiter und das Jobcenter, sich strafbar gemacht haben. Ist dies der Fall, so gehe ich auch noch zivilrechtlich gegen diese Personen vor.
Weitere ergänzende Mail:
Wie eben telefonisch besprochen, schildere ich Ihnen mein Problem wie folgt:
Von Beruf bin ich Sicherheitsmitarbeiter. Im xx 20xx habe ich die notwendige Unterrichtung gemäß §34A der Gewerbeverordnung gemacht. Im xx 20xx wollte ich über das Jobcenter die Sachkundeprüfung gemäß §34A der Gewerbeverordnung und den notwendigen Waffenschein gemäß § 7 (1) WaffG machen, damit ich noch flexibler auf dem Arbeitsmarkt bin. Jedoch schickte das Jobcenter mich zuerst zum psychologischen Dienst. Der meinte, nach einem psychologischen Test, ich sei für den Sicherheitsdienst nicht geeignet. Zudem meinte der Psychologe folgendes: „Für den Sicherheitsdienst muss man mindestens die Intelligenz eines Hauptschülers haben. Die haben Sie nicht. Ich kann es nicht verstehen, dass Sie einen Realschulabschluss haben und der Test was anderes sagt.“ In dieser Äußerung sehe ich eine Beleidigung, indem er sagte, dass ich dümmer als ein Hauptschüler sei. Meine Familie, Freunde und ehemaligen Arbeitskollegen, sehen dies jedoch anders.
Im gleichen Monat habe ich noch eine Arbeit bei einer Sicherheitsfirma bekommen. Dort war ich in der Bewachung tätig. Zu meinen Aufgaben gehört es eine Baustelle zu bewachen als auch, mit meiner Ausbildung bei der Freiwilligen Feuerwehr, den Brandschutz auf Baustellen sicherzustellen. Mein ehemaliger Arbeitgeber und meine ehemaligen Arbeitskollegen sind der Meinung, dass ich für den Sicherheitsdienst gut geeignet bin. Da ich in dieser Firma fast 2 Monate nur in der Nachtschicht (60-70 Stunden die Woche) gearbeitet habe, hatte ich kurzfristige Schlafstörungen bekommen. Mein Neurologe meinte, die Schlafprobleme können sich dauerhaft nur legen, wenn ich im Tagesdienst arbeite. Mit meiner Qualifikation im Tagesdienst – im Bereich der Bewachung – etwas zu finden ist ausgeschlossen. Man muss in diesem Bereich Tag- und Nachtdienst tauglich sein. Mein Wunsch ist es nun, wieder zurück in den Geld- und Wertdienst zu gehen. Ich habe zwar einen Teil der Qualifikation, aber mit dieser Qualifikation nimmt mich dennoch keiner. Also brauche ich die Sachkundeprüfung gemäß §34A der Gewerbeverordnung und den notwendigen Waffenschein gemäß § 7 (1) WaffG. Daraufhin schickte das Jobcenter mich wieder zum gleichen Psychologen. Ich habe meinem Sachbearbeiter mitgeteilt, dass der Test dann eh wieder negativ ausfallen wird.
Wieder sagte er, ich sei für den Sicherheitsdienst nicht geeignet.
Ich sagte dem Psychologen, dass mich kein Psychologe oder Psychiater beurteilen kann, da er mich nicht kennt. Und mich auch nicht innerhalb der Zeit, die er sich für mich nimmt, kennenlernen kann. Wer irgendetwas über mich erfahren möchte, sollte hierbei auf meine Familie, Freunde oder Exarbeitskollegen zugehen. Meine Mitmenschen stimmten mir da zu. Dies lehnte er dennoch ab. Auch sagte der Psychologe, ich sei angeblich unkonzentriert. Auch sind wir uns alle einer Meinung, dass solch ein Test keine Auskunft darüber geben kann, ob jemand für den Sicherheitsdienst geeignet ist.
Ich selbst bin zudem Schöffe am Jugendgericht. Ich sprach mit Juristen und Politiker, die ich schon vor meiner Tätigkeit als Schöffe kannte. Von beiden Seiten kam diesbezüglich Zweifel auf. Wenn man jetzt danach geht was der Psychologe sagt, wäre ich als Feuerwehrmann und Schöffe auch nicht geeignet. Zudem dürfte ich dann ja auch nicht am Straßenverkehr teilnehmen, weil ich mich auf den Straßenverkehr konzentrieren muss. Dies ist der reinste Blödsinn. Ich könnte diesbezüglich noch mehr Beispiele nennen, aber ich denke, diese reichen. Außerdem wäre ich dann ja berufsunfähig, aber dies sehe ich anders. Diesmal musste ich auf Grund der zeitweise aufgetretenen Schlafstörungen, auch noch zum ärztlichen Dienst des Jobcenters. Dazu kann ich mich vorerst nicht äußern, da ich seinen Bericht erstmal abwarten möchte. Jedoch meinte der Psychologe, ich würde mir für alles eine Ausrede suchen. Dies ist jedoch nicht so. Der Psychologe sagte im xx 20xx, ich solle es doch lieber in meiner Erstausbildung als Maurer versuchen. Jedoch wird mich keiner mit einem Facharbeiterbrief dem Notenschnitt von 4 und einen Berufschulabgangzeugnis nehmen. Dies sagte ich ihm auch so, doch ignorierte er dies.
Der ärztliche Dienst stellte einen etwas hohen Blutdruck fest. Hierbei habe ich ihm gesagt, dass ich nervös sei und am Morgen nur Kaffe getrunken habe und nichts dazu gegessen. In solch einem Fall ist es normal, dass der Blutdruck hoch ist. Ich finde es eine Frechheit, wie sich der Psychologe hier verhält. Hier wäre es generell angebracht gewesen, erstmal ein Schreiben meines ehemaligen Arbeitgebers und das Attest des Neurologen abzuwarten. Der Teamleiter meinte vorletzte Woche zu mir, ich solle mich dann eben auf Stellen im Tagesdienst bewerben. Jedoch habe ich bisher noch nichts gefunden, worauf ich mich bewerben kann Es ist auch eine Frechheit des Jobcenters, wie die sich hier verhalten. Ich habe zudem mit ARGE- Stellen und andere Jobcenterstellen gesprochen. Alle sagten mir, es sei eine Ermessungssache, ob ein psychologischer oder ärztlicher Dienst eingeschaltet wird oder nicht. Doch in meinem Fall ist es klar, man hätte keinen einschalten müssen. Da möchte man gerne wieder arbeiten, aber man lässt mich quasi gar nicht. Mein Wunsch ist es weiterhin im Sicherheitsdienst zu arbeiten und dafür werde ich kämpfen.
Aus Sicht eines privaten Arbeitsvermittlers, verstößt das Jobcenter nach §81 SGB III und §180 SGB III. Demnach steht mir die berufliche Weiterbildung ohne Wenn und Aber zu. Zudem besteht für das Jobcenter eine eventuelle Förderung der EU. Mein Ziel ist es eigentlich, mit Bestehen dieser Fortbildungen und eine neue Arbeit, xx zu verlassen.
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Im Bezug auf meine erste E-Mail an Sie, möchte ich noch was ergänzen:
Nach Auskunft des Jobcenters, wäre der Waffenschein gemäß § 7 (1) WaffG wohl nicht förderungsfähig.
Nach Auskunft des Bundesamt für Arbeit und Soziales in Berlin, ist diese Fortbildung förderungsfähig, da diese ebenso für den Beruf im Bereich des Geld- und Wertdienstes notwendig ist, wie die Sachkundeprüfung gemäß §34A der Gewerbeverordnung. Diese Fortbildung ist daher auch über den Bildungsgutschein zu bekommen.
Bild: Clipdealer