Ich bin alleinerziehende Mutter von 2 Kindern und beziehe derzeit Hartz IV. Mit 17 Jahren bekam ich, sehr früh, meinen Sohn. Ich war bereits in der 11. SSW, als ich dieses erfuhr, und mit 20 Jahren kam meine Tochter auf die Welt. Da ich keinerlei Unterstützung hatte, war es mir nicht möglich, meine damalig angedachte Ausbildung anzutreten. Bis heute habe ich keine Berufsausbildung.
Ab dem 01.08.2014 habe ich die Möglichkeit in Schleswig-Holstein eine Ausbildung zu beginnen. Ich lebe derzeit mit meinen Kindern in Sachsen-Anhalt.
Im Oktober 2013 habe ich, aufgrund der Zusage für die Ausbildung, bereits einen Antrag für einen Umzug nach Schleswig-Holstein und die Übernahme der Umzugskosten gestellt. Dieser wurde gleich von vornherein abgelehnt. Daraufhin suchte ich einen Rechtsanwalt auf, der im November Widerspruch gegen den Bescheid einlegte. Dieser ist bis heute nicht entschieden.
Dem Jobcenter reichte ich Mietangebote ein, die aber abgelehnt wurden. Eine Wohnung war um 5,25 Euro zu teuer. Ich suchte natürlich weiter nach einer passenden Wohnung – leider ohne Erfolg. Ich reichte eine weitere Wohnung ein und es folgte erneut eine Ablehnung. Dem Jobcenter teilte ich mit, dass derzeit keine freien Wohnungen in diesem Preissegment vorhanden seien und schickte auch die Absagen der Genossenschaften. Inzwischen war Januar und ich sollte persönlich bei meinem Arbeitsvermittler vorsprechen. Das tat ich auch und reichte gleichzeitig weitere Mietangebote ein. Prompt folgte wieder eine Ablehnung, da diese 30,05 Euro zu teuer sei. Ende Januar fuhr ich persönlich noch mal zum Jobcenter, um weitere Mietangebote vorzulegen. Die Aussage meiner Sachbearbeiterin: ’’Ist grad schlecht’’ und ich sagte ihr, dass ich neue Mietangebote vorlegen möchte. Daraufhin durfte ich schließlich eintreten. Sie sagte mir gleich, dass die Wohnungen nicht im Rahmen liegen. In der Zwischenzeit wandte ich mich an den Bundestagsabgeordneten meines Wahlkreises, in der Hoffnung, dass mir dort jemand helfen kann. Es ging ein Schreiben vom Bundestagsabgeordneten an das Jobcenter in Schleswig-Holstein, ob es denn kein Ermessensspielraum gäbe. Ich bekam schließlich Ende März eine Antwort. Für das Jobcenter in Schleswig-Holstein war es fraglich, wieso ich nicht direkt nach X ziehe? Denn dort würden es laut ihrer Recherchen Wohnungen geben. Ich teilte dem Jobcenter in Schleswig-Holstein mit, dass meine Kinder und ich unser soziales Umfeld in der Stadt Y haben und dort auch die Betreuung meiner Kinder gesichert sei. Ich habe weder einen Führerschein, noch ein Auto, was mir dies unmöglich macht. In Y haben meine Kinder schnell neue Freunde gefunden und auch ein soziales sicheres Umfeld. Y liegt zentral, hat eine gute Verkehrsanbindung, Infrastruktur, Ärzte alles im Ort. Meine Kinder sind durch die Ganztagsschule, Bekannte und Freunde betreut. Zudem kommt das riesige Freizeitangebot wie Vereine und DLRG EV in Y, wo meine Kinder sich dran beteiligen können, so dass ich mich ganz auf meine Ausbildung konzentrieren kann.
In der Stadt X habe ich weder Bekannte noch Freunde, die mich unterstützen können. Wenn ich nach X ziehe, muss ich ständig pendeln, um die Betreuung meiner Kinder zu sichern.
Ich suchte vergeblich weiter nach einer passenden Wohnung. Vergebens – immer wieder folgten Absagen der Genossenschaften, da keine Wohnungen in diesem Preissegment zur Verfügung stehen. Mittlerweile war es Ende März und mir rennt die Zeit davon. Ich reichte weitere Mietangebote ein. U.a. auch eine 2-Zimmer Wohnung, wo ich wusste, die bekomm ich eh nicht, da sie mit 46 qm viel zu klein für 3 Personen ist. Im April schickte ich ein Mietangebot an das Jobcenter in Sachsen-Anhalt und auch an das Jobcenter in Schleswig-Holstein, da mir telefonisch schon von diesem Jobcenter mitgeteilt wurde, dass diese Wohnung im Rahmen läge. Ich dachte: gut schicke es weg und die Zusage kommt.
Ich bekam Post vom Jobcenter in Sachsen-Anhalt und war ich irritiert. Es kam eine Zusage, aber nicht die, die ich erhofft hatte. Denn diese Zusage war für die 2-Zimmer Wohnung mit 46 qm. Am nächsten Tag bekam ich ein weiteren Brief vom Jobcenter in Sachsen-Anhalt. Ich war geschockt. Wieder eine ABLEHNUNG bezüglich der Wohnung, die laut dem Jobcenter in Schleswig-Holstein im Rahmen liegt.
Ich wartete auf die schriftliche Bestätigung vom Jobcenter in Schleswig-Holstein, dass die Wohnung im Rahmen des Mietspiegels liegt und erhielt dieses Schreiben auch.
Mit dieser Zusage des Jobcenters Schleswig-Holstein fuhr ich zu meinem zuständigen Jobcenter und sprach bei meiner Sachbearbeiterin vor. Sie fragte mich, was ich wolle und sie habe einen großen Termin. Ich konfrontierte sie mit der Zusage und fragte, wieso sie mir eine Wohnung mit 46 qm bewilligt und die andere ablehnt? Ihre Antwort lautete, dass die eine Wohnung von 46qm sie genehmigt habe, damit ich was in der Hand habe. Die andere Wohnung lehnte sie ab, da sie um fünf Quadratmeter zu groß sei.
Mittlerweile befürchte ich, dass ich meine Ausbildung verlieren werde, wenn nicht noch ein Wunder geschieht.
Man bemüht sich um Arbeit oder eine Ausbildung und dann wird es einem verwehrt, weil eine Wohnung um ein paar Euro zu teuer ist. Ich möchte doch nicht mehr wie raus aus dem Hartz IV-Sumpf und endlich eine Ausbildung machen und arbeiten – ein Vorbild für meine Kinder sein.
Auch möchte ich für meine Kinder eine ordentliche Schulbildung. Ein neues Leben mit Perspektiven für sie und mich. Meine Tochter war jetzt wieder eine Woche zu Hause, da in der Schule immer wieder Läuse auftreten. Ich informierte das Gesundheitsamt, die Schule und das Landesschulamt, da dies nicht das erste mal war. Es fühlt sich keiner zuständig. Im Gegenteil jetzt kommt das Gesundheitsamt zu mir nach Hause. Meine Tochter fehlt aus diesem Grund alle 8-12 Wochen für mindestens 1-2 Wochen in der Schule. Mein Sohn wird wegen Umbaumaßnahmen in der Schule bis zu 8 Unterrichtsstunden im Container unterrichtet und klagt immer wieder über Kopfschmerzen. Durch den Deichbruch ganz in unserer Nähe, fielen immer wieder Unterrichtsstunden aus, was bis heute immer noch so ist. Meine Kinder selbst wollen diesen Umzug und mein Sohn ist sehr frustriert, dass wir nicht umziehen dürfen.
Denn seit wir in Sachsen-Anhalt wohnen haben wir nur noch Probleme. Das zieht sich schon über 2 Jahre hin. Es fing damit an, dass mir kein Unterhaltsvorschuss gezahlt wurde, da die Anträge beim Jugendamt nicht zeitig bearbeitet wurden und das Jobcenter sich nicht zuständig fühlte. Sofort suchte ich einen Anwalt auf und legte gegen diesen Bescheid einen Widerspruch ein. Mein Anwalt wiederum legte eine Einstweilige Verfügung und Klage ein. Die Einstweilige Verfügung ging zu meinen Gunsten aus, so dass das zuständige Jobcenter alles nachzahlen musste. Dieses dauerte jedoch drei Monate.
Mehrere Monate fehlte mir für meine Kinder der komplette Unterhaltsvorschuss und wir lebten tatsächlich von 305,00 Euro im Monat. Es war so schlimm, dass wir wirklich nichts zu essen hatten, und jemand der 400 Km entfernt wohnt, zu uns kam und für meine Kinder und mich einkaufte.
Im Januar 2014 wieder kein Unterhalt vom Kindsvater. Ich teilte dem Jugendamt mit, dass er nicht zahlen wird. Die prompte Antwort:“ Ich solle bis Ende des Monats warten, wenn er dann nicht zahlt, zahlt das Jugendamt wieder. Diese Ungewissheit: kommt das Geld am Monatsanfang oder müssen wir wieder betteln?Ich weiß nicht mehr weiter! Was soll ich noch tun, um aus diesem Sumpf heraus zu kommen?
Bild: clipdealer