Zuflussprinzip verhindert aufstockende Hartz-IV-Leistungen

Zeitarbeit und Festanstellung

 

 

Mein Leistungssatz für Hartz IV liegt bei rund 680 €, dank meiner 1-Raumwohung. Meine monatliche Ausgaben, ohne extreme Sparmaßnahmen, liegen bei rund 700€. Ich bin also allgemein schon sparsam unterwegs. Mein Kontostand liegt aktuell unter 0 Euro. Dank Dispo bin ich aber noch lebensfähig.

Ich war in der Zeit vom Oktober 2011 bis November 2012 als Zeitarbeiter bei der Firma „Randstadt“ beschäftigt. Nach dem ersten Arbeitsjahr wurde mein Vertrag nur noch um zehn Tage verlängert, um meinen Urlaub abzubauen. Eine mündliche Vereinbarung mit dem Disponenten, dass ich die 150 gesammelten Überstunden (ein MUSS für die meisten Zeitarbeitsfirmen) auf die letzten drei Monate ausgezahlt bekomme, wurde ignoriert und mir wurde alles auf die zehn Arbeitstage des letzten Monats aufgeschlagen. Dass am Ende nicht mehr viel über bleibt ist klar. Hat mich alleine 200 €-300 € an Abschlägen mehr gekostet.

Prekärer Arbeitsmarkt führt bei Arbeitslosigkeit zur Aufstockung Arbeitslosengeld II

Das schlimme an der Situation ist aber, dass ich allgemein sehr wenig Geld bekommen habe, so dass mein Arbeitslosengeld I unterhalb von Hartz IV liegt und ich aufstocken wollte. Gut 100 € sollte ich pro Monat vom Jobcenter aufstockend erhalten.

Pustekuchen – wegen EINMAHLZAHLUNG wurde dies abgelehnt. Die erhöhte Summe (durch die Überstunden) muss laut Gesetz als EINMAHLZALUNG gewertet werden und mir stehen so keine Leistungen von Hartz IV zu, weil mir über 100 € für sechs Monate angerechnet werden. Mir blieben also gerade mal 530 € zum Leben. Dank meines Sparwillens und der Hoffnung schnell wieder Arbeit zu finden, hab ich die sechs Monate überbrückt und dann wieder Arbeit gefunden.

Das war Nummer 1 Ablehnung wegen dem Paragrafen nach dem Zuflussprinzip. Für mich dachte ich: „Mach mal weiter.“

Im Dezember 2012 hatte ich für drei Wochen Arbeit in einer Zeitarbeitsfirma gefunden, es kam Weinachten und ich war wieder draußen.

Problem war, dass ich auf die Unterlagen drei Monate warten musste, was natürlich extrem schlimm ist. In der Zeit hatte ich keinen Geldeingang auf meinem Konto. Dank meiner früheren Sparbemühungen (ich versuche immer drei Monatsgehälter auf dem Konto zu haben, auch wenn das diesmal nicht geklappt hatte), konnte ich auch diese Zeit wieder überbrücken. Jedoch musste ich alle Ausgaben (selbst meine Gymnastikübungen im Fitnesscenter, um die Auswirkungen des Bandscheibenvorfalls von 2011 zu überbrücken) nun auf 520 € (meine Arbeitszeit wurde wieder angerechnet und ich hatte die Monate dazwischen weniger verdient als vorher) im Monat reduzieren.

Ich habe mich schon im Februar darum bemüht einen Termin in der Arbeitsagentur zu bekommen. Allerdings ohne Unterlagen. Den Arbeitsvertrag musste ich wegen Unterzeichnung (der oberste Chef ist nur alle paar Wochen anwesend) noch beim Disponenten lassen und die Lohnzettel hatte ich da auch noch nicht. So war es schon extrem schwer überhaupt die Unterlagen fürs Arbeitslosengeld I zu bekommen. Ohne die ich natürlich auch kein zusätzliches Arbeitslosengeld II beantragen kann.

Alles in allem kam dann im März das Geld und das Jobcenter meinte, die Zahlung vom Arbeitslosengeld I ist eine EINMAHLZAHLUNG und wird daher auf die nächsten sechs Monate angerechnet. Ich musste also wieder mit 520 € im Monat auskommen. Meine Reserven waren alle, also hab ich meine Ausgaben unter die 520 € gebracht. Essen, Trinken und alles andere wurden auf das absolut Notwendige reduziert.

Auf geht’s zu Nummer 3.

Nach der Arbeitsaufnahme im Sommer letzten Jahres bis in den Oktober wollte ich die Sperrung umgehen und habe meine Unterlagen immer sofort eingereicht. Auch wenn der Arbeitgeber wieder eine Zeitarbeitsfirma war, die Anweisungen vom Amt ignoriert hat und das Blatt nicht ausgefüllt hat, hab ich es kurzerhand wieder ohne gemacht, um meine Unterlagen rechtzeitig abzugeben. Anfang Dezember kam das Geld und mir wurde wieder Geld gestrichen. So musste ich im Dezember und Januar mit 520 € und anschließend bis Juni mit unter 500 € auskommen. Denn die Nachzahlungen (Oktober, November) wurde wieder als EINMALZAHLUNG angesehen.

Nun habe ich schon nach der 2. Anrechnung mich an einen Anwalt gewandt, um diese Klausel zu kippen. Es ist ja nicht so, dass ich mehr als die 4500 € auf dem Konto habe, die ich nach dem Gesetz haben dürfte. Wer hat das schon?

Die Anfrage vom Anwalt wurde erst mal durch das Jobcenter ignoriert. Nach der 3. Ablehnung bin ich erneut zum Anwalt und er hat sich wieder an die entsprechenden Stellen gewandt. Bis April soll nun eine vorläufige Entscheidung vorliegen. Die Bearbeitungszeiträume sind nicht unter drei Jahre angesetzt, weil dieses zentral gemacht wird. Auch zehn Jahre sind keine Seltenheit, wie mir auf Nachfrage im Amt mitgeteilt wurde.

Mittlerweile muss ich dran glauben, dass das ganze mit System gemacht wird.

Die nachträgliche Reduzierung (am Anfang hieß es noch: Ich bekomme die volle Summe) meiner Bezüge erfolgte schon Anfang Dezember. Also gerade mal ein paar Tage nach Eingang des Geldes auf meinem Konto. Die Abläufe arbeiten hier also sehr schnell.

Ich habe eine Anfrage auf einen Gastbeitrag, bei ZEITONLINE.de, auf Anraten meines Anwaltes, abgelehnt.

Mir geht es in meiner Beschwerde nicht darum, das Geld dennoch zu bekommen. Auch wenn das mein Kontostand wieder ins Plus bringen würde, und ich endlich auch wieder mehr für meine Gesundheit machen könnte.

Sondern mir geht es darum, diese Praxis abzuschaffen, solang nicht schon genug Geld auf dem Konto ist.

Versuchen sie ruhig mehr Beispiele zu finden. Es würde mich nicht wundern, wenn sich diese Praxis in den letzten Jahren mehr als vervielfacht hat. Immerhin spart man so eine Menge Geld. Umgangsformen im Center sind höflich bis freundlich. Manchmal kommt es mir sogar so vor, dass die Mitarbeiter gerne helfen würden, es aber einfach nicht können. Das System läst hier wenig Spielraum.

 

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Ausbildung scheitert an fünf Euro

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Ich bin alleinerziehende Mutter von 2 Kindern und beziehe derzeit Hartz IV. Mit 17 Jahren bekam ich, sehr früh, meinen Sohn. Ich war bereits in der 11. SSW, als ich dieses erfuhr, und mit 20 Jahren kam meine Tochter auf die Welt. Da ich keinerlei Unterstützung hatte, war es mir nicht möglich, meine damalig angedachte Ausbildung anzutreten. Bis heute habe ich keine Berufsausbildung.

Ab dem 01.08.2014 habe ich die Möglichkeit in Schleswig-Holstein eine Ausbildung zu beginnen. Ich lebe derzeit mit meinen Kindern in Sachsen-Anhalt.
Im Oktober 2013 habe ich, aufgrund der Zusage für die Ausbildung, bereits einen Antrag für einen Umzug nach Schleswig-Holstein und die Übernahme der Umzugskosten gestellt. Dieser wurde gleich von vornherein abgelehnt. Daraufhin suchte ich einen Rechtsanwalt auf, der im November Widerspruch gegen den Bescheid einlegte. Dieser ist bis heute nicht entschieden.

Dem Jobcenter reichte ich Mietangebote ein, die aber abgelehnt wurden. Eine Wohnung war um 5,25 Euro zu teuer. Ich suchte natürlich weiter nach einer passenden Wohnung – leider ohne Erfolg. Ich reichte eine weitere Wohnung ein und es folgte erneut eine Ablehnung. Dem Jobcenter teilte ich mit, dass derzeit keine freien Wohnungen in diesem Preissegment vorhanden seien und schickte auch die Absagen der Genossenschaften. Inzwischen war Januar und ich sollte persönlich bei meinem Arbeitsvermittler vorsprechen. Das tat ich auch und reichte gleichzeitig weitere Mietangebote ein. Prompt folgte wieder eine Ablehnung, da diese 30,05 Euro zu teuer sei. Ende Januar fuhr ich persönlich noch mal zum Jobcenter, um weitere Mietangebote vorzulegen. Die Aussage meiner Sachbearbeiterin: ’’Ist grad schlecht’’ und ich sagte ihr, dass ich neue Mietangebote vorlegen möchte. Daraufhin durfte ich schließlich eintreten. Sie sagte mir gleich, dass die Wohnungen nicht im Rahmen liegen. In der Zwischenzeit wandte ich mich an den Bundestagsabgeordneten meines Wahlkreises, in der Hoffnung, dass mir dort jemand helfen kann. Es ging ein Schreiben vom Bundestagsabgeordneten an das Jobcenter in Schleswig-Holstein, ob es denn kein Ermessensspielraum gäbe. Ich bekam schließlich Ende März eine Antwort. Für das Jobcenter in Schleswig-Holstein war es fraglich, wieso ich nicht direkt nach X ziehe? Denn dort würden es laut ihrer Recherchen Wohnungen geben. Ich teilte dem Jobcenter in Schleswig-Holstein mit, dass meine Kinder und ich unser soziales Umfeld in der Stadt Y haben und dort auch die Betreuung meiner Kinder gesichert sei. Ich habe weder einen Führerschein, noch ein Auto, was mir dies unmöglich macht. In Y haben meine Kinder schnell neue Freunde gefunden und auch ein soziales sicheres Umfeld. Y liegt zentral, hat eine gute Verkehrsanbindung, Infrastruktur, Ärzte alles im Ort. Meine Kinder sind durch die Ganztagsschule, Bekannte und Freunde betreut. Zudem kommt das riesige Freizeitangebot wie Vereine und DLRG EV in Y, wo meine Kinder sich dran beteiligen können, so dass ich mich ganz auf meine Ausbildung konzentrieren kann.

In der Stadt X habe ich weder Bekannte noch Freunde, die mich unterstützen können. Wenn ich nach X ziehe, muss ich ständig pendeln, um die Betreuung meiner Kinder zu sichern.

Ich suchte vergeblich weiter nach einer passenden Wohnung. Vergebens – immer wieder folgten Absagen der Genossenschaften, da keine Wohnungen in diesem Preissegment zur Verfügung stehen. Mittlerweile war es Ende März und mir rennt die Zeit davon. Ich reichte weitere Mietangebote ein. U.a. auch eine 2-Zimmer Wohnung, wo ich wusste, die bekomm ich eh nicht, da sie mit 46 qm viel zu klein für 3 Personen ist. Im April schickte ich ein Mietangebot an das Jobcenter in Sachsen-Anhalt und auch an das Jobcenter in Schleswig-Holstein, da mir telefonisch schon von diesem Jobcenter mitgeteilt wurde, dass diese Wohnung im Rahmen läge. Ich dachte: gut schicke es weg und die Zusage kommt.

Ich bekam Post vom Jobcenter in Sachsen-Anhalt und war ich irritiert. Es kam eine Zusage, aber nicht die, die ich erhofft hatte. Denn diese Zusage war für die 2-Zimmer Wohnung mit 46 qm. Am nächsten Tag bekam ich ein weiteren Brief vom Jobcenter in Sachsen-Anhalt. Ich war geschockt. Wieder eine ABLEHNUNG bezüglich der Wohnung, die laut dem Jobcenter in Schleswig-Holstein im Rahmen liegt.

Ich wartete auf die schriftliche Bestätigung vom Jobcenter in Schleswig-Holstein, dass die Wohnung im Rahmen des Mietspiegels liegt und erhielt dieses Schreiben auch.

Mit dieser Zusage des Jobcenters Schleswig-Holstein fuhr ich zu meinem zuständigen Jobcenter und sprach bei meiner Sachbearbeiterin vor. Sie fragte mich, was ich wolle und sie habe einen großen Termin. Ich konfrontierte sie mit der Zusage und fragte, wieso sie mir eine Wohnung mit 46 qm bewilligt und die andere ablehnt? Ihre Antwort lautete, dass die eine Wohnung von 46qm sie genehmigt habe, damit ich was in der Hand habe. Die andere Wohnung lehnte sie ab, da sie um fünf Quadratmeter zu groß sei.

Mittlerweile befürchte ich, dass ich meine Ausbildung verlieren werde, wenn nicht noch ein Wunder geschieht.

Man bemüht sich um Arbeit oder eine Ausbildung und dann wird es einem verwehrt, weil eine Wohnung um ein paar Euro zu teuer ist. Ich möchte doch nicht mehr wie raus aus dem Hartz IV-Sumpf und endlich eine Ausbildung machen und arbeiten – ein Vorbild für meine Kinder sein.
Auch möchte ich für meine Kinder eine ordentliche Schulbildung. Ein neues Leben mit Perspektiven für sie und mich. Meine Tochter war jetzt wieder eine Woche zu Hause, da in der Schule immer wieder Läuse auftreten. Ich informierte das Gesundheitsamt, die Schule und das Landesschulamt, da dies nicht das erste mal war. Es fühlt sich keiner zuständig. Im Gegenteil jetzt kommt das Gesundheitsamt zu mir nach Hause. Meine Tochter fehlt aus diesem Grund alle 8-12 Wochen für mindestens 1-2 Wochen in der Schule. Mein Sohn wird wegen Umbaumaßnahmen in der Schule bis zu 8 Unterrichtsstunden im Container unterrichtet und klagt immer wieder über Kopfschmerzen. Durch den Deichbruch ganz in unserer Nähe, fielen immer wieder Unterrichtsstunden aus, was bis heute immer noch so ist. Meine Kinder selbst wollen diesen Umzug und mein Sohn ist sehr frustriert, dass wir nicht umziehen dürfen.

Denn seit wir in Sachsen-Anhalt wohnen haben wir nur noch Probleme. Das zieht sich schon über 2 Jahre hin. Es fing damit an, dass mir kein Unterhaltsvorschuss gezahlt wurde, da die Anträge beim Jugendamt nicht zeitig bearbeitet wurden und das Jobcenter sich nicht zuständig fühlte. Sofort suchte ich einen Anwalt auf und legte gegen diesen Bescheid einen Widerspruch ein. Mein Anwalt wiederum legte eine Einstweilige Verfügung und Klage ein. Die Einstweilige Verfügung ging zu meinen Gunsten aus, so dass das zuständige Jobcenter alles nachzahlen musste. Dieses dauerte jedoch drei Monate.

Mehrere Monate fehlte mir für meine Kinder der komplette Unterhaltsvorschuss und wir lebten tatsächlich von 305,00 Euro im Monat. Es war so schlimm, dass wir wirklich nichts zu essen hatten, und jemand der 400 Km entfernt wohnt, zu uns kam und für meine Kinder und mich einkaufte.
Im Januar 2014 wieder kein Unterhalt vom Kindsvater. Ich teilte dem Jugendamt mit, dass er nicht zahlen wird. Die prompte Antwort:“ Ich solle bis Ende des Monats warten, wenn er dann nicht zahlt, zahlt das Jugendamt wieder. Diese Ungewissheit: kommt das Geld am Monatsanfang oder müssen wir wieder betteln?Ich weiß nicht mehr weiter! Was soll ich noch tun, um aus diesem Sumpf heraus zu kommen?

Bild: clipdealer

Willkür in der Leistungsabteilung

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Ich bekomme selbst Hartz IV, mit hochqualifiziertem Beruf, zwei Studienabschlüssen in Musik und Gesang und bin kein „Top-Kunde“ mehr, da schon 59 Jahre.
Über meine Fallberatung kann ich mich NICHT beklagen! Ich habe eine ganz liebe und sehr einfühlsame Frau an meiner Seite und kann mir keine bessere wünschen.
Aber bezüglich der Leistungsgewährung leide ich mittlerweile unter einem posttraumatischen Belastungssyndrom, das jetzt wieder aufgebrochen ist. Ende 2009 wurde ich einem Sachbearbeiter zugeteilt, den man nur als schikanös bezeichnen kann.

Zuerst verweigerte er die Annahme meines Weitergewährungsantrags, machte Äußerungen darüber, dass man ALG II-. Empfänger besser vergasen sollte (!!!), verweigerte mir die Anerkennung des Erhaltungsaufwandes für mein selbst bewohntes Haus und wurde mir gegenüber handgreiflich, d. h., er (1,80m) wollte mich verdreschen (ich 1.50m) und warf mich brüllend aus seinem Büro.

Der DGB (meine Rechtsvertretung) stellte dann den Antrag. Ich bekam nur für einen Monat (!!!) Geld mit der Unterstellung (!!!), ich hätte über 10.000 Euro Vermögen. Auf dem Sparbuch befanden sich 65 Euro und auch vorher nie mehr! Nachdem er das Sparbuch gesehen hatte, stellte er einfach die Leistungen ganz ein, mit der Begründung: „Er könne das nicht berechnen.“ Ich saß im Februar 2010 ohne einen Cent Geld da und hatte nichts, aber auch gar nichts verbrochen. Nach einer einstweiligen Verfügung vor Gericht erhielt ich Geld, aber mein Vertrauen war weg und hin. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde, zusammen mit einem Befangenheitsantrag durch einen Anwalt, wurde zurückgewiesen und gelogen (seitens der Leiterin für Soziale Integration), dass sich die Balken biegen.

Mir wurde ohne Vorankündigung und Anmeldung der Außendienst ins Haus geschickt, der mein ganzes Haus durchschnüffelte – wegen eines beantragten Erhaltungsaufwandes. Zu dem gab es drei Kostenvoranschläge und ein Telefonat, des dann beauftragten Handwerkers mit dem Sachbearbeiter. Die Sache war also mehr als geklärt. Ich habe dann später beim ULD eine Eingabe gemacht, bei der der Kreis auch erst mal log, aber nach meiner Beweisführung von der Kommunalaufsicht des Innenministeriums kräftig eins auf den Deckel bekam (erst nach einem Jahr!!).

Gegen diesen Sachbearbeiter lagen damals schon ca. 50 Dienstaufsichtsbeschwerden vor, ohne dass es für ihn Konsequenzen hatte. Er war, ist und blieb im Amt. Trotz aller Bemühungen, sogar Klageeinreichung beim Sozialgericht wurde ich diesen Menschen nicht mehr los – bis Ende 2010 der Zentrumsleiter die „Buchstaben neu tauschte“. Ab 2011 ging es mir besser, die Lage entspannte sich, die nächsten zwei Sachbearbeiter waren nett und fair. Leider nur bis Dezember 2013! Der Zentrumsleiter tauschte wieder die Buchstaben und hatte die Dummdreistigkeit, mich genau diesem „Sachbearbeiter“ wieder in die Finger zu spielen.

Seither leide ich erneut an einem posttraumatischen Belastungssyndrom (weil alles wieder hochkam und mir -himmelangst ist), kann nicht mehr schlafen und habe massive Ängste. Ich werde mich absolut weigern, das Büro dieses „Herrn“ (der keiner ist! höchstens selbstherrlich bis zum Gehtnichtmehr!) zu betreten. Meinen Anwalt habe ich wieder eingeschaltet. Die damalige Leiterin für Soziale Integration ist weg (wegen eines Burnout). Sie war völlig unfähig, hat meinem Anwalt gegenüber in meiner Gegenwart sogar im Gespräch gesagt, sie würde nie Fehler zugeben; denn das bedeute, etwas einzugestehen, und das könne sie nicht. Sie weigerte sich damals aus reinem Trotz mir einen anderen Sachbearbeiter zuzugestehen. Der Amtsleiter allerdings eine Katastrophe, und der Leiter für Regionale Integration kann kaum besser sein, wenn drei Monate lang Briefe und Atteste ignoriert werden. Allerdings sind solche Sachen hier „üblich“. Dienstaufsichtsbeschwerden landen fast immer in „Ablage P“ (Papierkorb).
Wie der neue Leiter für Soziale Integration des Kreises ist, weiß ich nicht.

Falls Ihnen jetzt schlecht ist oder wird: Leider ist das alles wahr, was ich Ihnen geschrieben habe.
Ich habe Sie vor einigen Wochen in der Sendung „Unter uns“ gesehen und jetzt dort auch selbst hingeschrieben. Vielleicht gibt es eine Chance, meine Geschichte einmal öffentlich zu erzählen. Ich bin nicht nur verzweifelt; ich bin ungeheuer wütend. Falls Ihnen meine Geschichte irgendetwas nützt für Ihr eigenes Verfahren: Ich biete mich als Zeugin an, mit welcher Arroganz und Willkür bei diesen Ämtern mit einem umgegangen wird!!!

Bild: clipdealer